Erbarmungsloser Südwesten: Verdienstausfallentschädigung nur noch für "dreifach Immunisierte"
Die jüngste Mitteilung auf der Webseite der Baden-Württembergischen Landesregierung lässt die Sorgenfalten der Menschen im Ländle tiefer werden. So heißt es wortwörtlich in der Mitteilung vom 30. September:
"Coronavirus - Entschädigung bei Absonderung ab Oktober nur noch für dreifach Immunisierte."
Der verantwortliche grüne Gesundheitsminister Manne Lucha lässt die Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg (BW) wissen, dass Hintergrund dieser rigiden Anordung die "Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für eine dritte Impfung – die Auffrischungsimpfung – für alle Bürgerinnen und Bürger" sei. Weiter heißt es argumentativ darlegend auf der Webseite:
"Wer zum jetzigen Zeitpunkt immer noch keine Auffrischungsimpfung vorweisen kann, muss damit rechnen, dass er später keine Entschädigung für den absonderungsbedingten Verdienstausfall vom Staat erhält."
Minister Lucha wird mit der rein subjektiven Wahrnehmung zitiert:
"Wer auf Kosten der Allgemeinheit eine Entschädigung aus Steuergeldern möchte, der sollte ebenfalls seinen – kleinen – Teil zur Solidarität beitragen und sich impfen lassen.
Die Impfung ist nach wie vor der beste Schutz gegen die Pandemie. Und Impfangebote stehen in Baden-Württemberg wirklich ausreichend zur Verfügung."
Nach aktuellem Stand vom 30. September sind 74,4 Prozent der Gesamtbevölkerung des Bundeslandes zweimal geimpft. Die Statistik zeigt:
- Grundimmunisiert (nach neuer Regelung ab dem 1. Oktober nun nicht mehr ausreichend für eine Verdienstausfallentschädigung): 8.277.608
- Erste Auffrischimpfung: 6.775.014
- Zweite Auffrischimpfung: 739.199.
Von dieser seit heute geltenden Regelung für BW sind nicht nur ungeimpfte Bürger maßgeblich betroffen und in ihrem Dasein massiv bedroht, sondern nach vorliegender Definition auch "teilgeimpfte" Menschen. Dazu heißt es seitens der Politik ermahnend:
"Ein Verdienstausfall wird nur noch dann erstattet, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter drei Immunisierungsereignisse (Impfung oder Genesung) vorweisen können, hierzu müssen mindestens zwei Impfungen gehören. Dies gilt auch für Entschädigungsanträge von Selbstständigen."
Ausgenommen seien Personen, "die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies mit einem Attest nachweisen", so Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
In Baden-Württemberg wurden laut dem SWR bislang rund 343.000 Anträge auf Entschädigung eines Verdienstausfalls wegen Quarantäne gestellt sowie rund 258 Millionen Euro ausgezahlt.
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